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Ziele Seefahrtsausbildung
Ziele der Seefahrtsausbildung im ÖSYC Die clubinterne Ausbildung soll Mitglieder befähigen, den Aufgaben und der Verantwortung als Schiffs- oder Wachführer nachzukommen. Die Absolventen sollen in der Lage sein, die vorgesehenen Prüfungen zu absolvieren und einfachere Urlaubstörns sicher durchzuführen. Nach entsprechender zusätzlicher Törnerfahrung sollen sie auch fähig sein, Überstellungen und anspruchsvolle Fahrtentörns eigenständig zu planen, zu organisieren und mit einwandfreier Seemannschaft durchzuführen. Die Regionalgruppen des ÖSYC sollen zur Qualitätssicherung vom OeSV als Ausbildungsstätten zertifiziert sein. Ausbildner müssen über die fachliche, organisatorische und formale Qualifikation verfügen, für die sie Ausbildungen durchführen. Zuständigkeiten und Durchführung Das Präsidium des ÖSYC kann RG und Interessengruppen IG die Durchführung von Ausbildungen im Namen des Clubs untersagen, wenn die fachliche Qualifikation zweifelhaft ist oder die Durchführung den Clubinteressen widerspricht Geltende Vorschriften: Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und Protokoll von 1978 (SOLAS 1974), BGBl. Nr. 435/1988 idF. BGBl. Nr. 503/1990 Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See von 1972 (COLREG 1972), BGBl. Nr. 380/1972 idF. BGBl. Nr. 529/1977 Seeschifffahrtsgesetz - SeeSchFG, BGBl. Nr. 174/1981 idF. BGBl. Nr. 452/1992, 692/1992, BGBl. I Nr. 32/2002, BGBl. I Nr. 41/2005 Seeschifffahrts-Verordnung - SeeSchFVO, BGBl. Nr. 189/1981 idF. BGBl. Nr. 502/1994, 504/1994, BGBl. II Nr. 365/1998, 274/2004 Jachtzulassungsverordnung, BGBl. Nr. 502/1994 idF. BGBl. II Nr. 167/2005 Prüfungsordnung und Lernzielkatalog des OeSV in der geltenden Fassung Richtlinien des OeSV für geprüfte Ausbildungsstätten in der geltenden Fassung Ausbildungsunterlagen des ÖSYC in der geltenden Fassung |
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