ÖSYC - Österreichischer Hochsee Yachtclub
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Ziele Seefahrtsausbildung

Ziele der Seefahrtsausbildung im ÖSYC

Die clubinterne Ausbildung soll Mitglieder befähigen, den Aufgaben und der Verantwortung als Schiffs- oder Wachführer nachzukommen. Die Absolventen sollen in der Lage sein, die vorgesehenen Prüfungen zu absolvieren und einfachere Urlaubstörns sicher durchzuführen.

Nach entsprechender zusätzlicher Törnerfahrung sollen sie auch fähig sein, Überstellungen und anspruchsvolle Fahrtentörns eigenständig zu planen, zu organisieren und mit einwandfreier Seemannschaft durchzuführen.

Die Regionalgruppen des ÖSYC sollen zur Qualitätssicherung vom OeSV als Ausbildungsstätten zertifiziert sein.

Ausbildner müssen über die fachliche, organisatorische und formale Qualifikation verfügen, für die sie Ausbildungen durchführen.

Zuständigkeiten und Durchführung
Die Ausrichtung der theoretischen und praktischen Ausbildung erfolgt in Verantwortung der Regionalgruppen (RG) oder der Interessengruppen (IG) Segelsport und Motoryachtsport nach den einheitlichen Ausbildungsunterlagen des ÖSYC. Die Durchführung der Ausbildungsveranstaltungen wird einem hiefür fachlich und wirtschaftlich voll verantwortlichen Ausbildner übertragen.

Das Präsidium des ÖSYC kann RG und Interessengruppen IG die Durchführung von Ausbildungen im Namen des Clubs untersagen, wenn die fachliche Qualifikation zweifelhaft ist oder die Durchführung den Clubinteressen widerspricht

Geltende Vorschriften:

Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und Protokoll von 1978 (SOLAS 1974), BGBl. Nr. 435/1988 idF. BGBl. Nr. 503/1990

Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See von 1972 (COLREG 1972), BGBl. Nr. 380/1972 idF. BGBl. Nr. 529/1977

Seeschifffahrtsgesetz - SeeSchFG, BGBl. Nr. 174/1981 idF. BGBl. Nr. 452/1992, 692/1992, BGBl. I Nr. 32/2002, BGBl. I Nr. 41/2005

Seeschifffahrts-Verordnung - SeeSchFVO, BGBl. Nr. 189/1981 idF. BGBl. Nr. 502/1994, 504/1994, BGBl. II Nr. 365/1998, 274/2004

Jachtzulassungsverordnung, BGBl. Nr. 502/1994 idF. BGBl. II Nr. 167/2005

Prüfungsordnung und Lernzielkatalog des OeSV in der geltenden Fassung          

Richtlinien des OeSV für geprüfte Ausbildungsstätten in der geltenden Fassung

Ausbildungsunterlagen des ÖSYC in der geltenden Fassung

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