|
|
||
|
Menü Benutzeranmeldung Navigation |
Allgemeine Empfehlungen für Charterkunden
Der Österreichische Hochsee Yacht Club setzt sich seit vielen Jahren mit Fragen auseinander, die das Chartern betreffen. Nicht zuletzt deshalb, weil mehr als 80 Prozent unserer Mitglieder regelmäßige Charterkunden sind, werden die in Österreich angebotenen Charterverträge vom Rechtsreferat gesammelt und analysiert. Als ein Ergebnis dieser Analysen ist festzustellen, dass immer wieder ein besonders günstiger Charterpreis durch ein hohes Risiko hinsichtlich der übrigen Charterbedingungen erkauft wird.Dieses Risiko lässt sich jedoch häufig vermeiden oder zumindest verringern! Derzeit kann man Österreichern, die eine Yacht chartern wollen, nur raten, sich ihrer Situation als Kunden bewusst zu werden und beim Chartern nicht ausschließlich auf den Mindestpreis zu schauen! Der Chartermarkt Allgemein gilt der Kojenpreis pro Woche als das entscheidende Argument beim Vertragsabschluss. Außerhalb der Haupt- und Randsaison fallen hiefür meist weniger als 300,- EUR an. Dieser Betrag steigt in der Adria im August wegen der Hauptferien in lichte Höhen und sinkt dafür im April und nachMitte Oktober deutlich. Die Suche nach der günstigsten Yacht Einen Überblick über das vorhandene Angebot zu erhalten, ist bei Bootsausstellungen, wie auf der „Boot Tulln“, am einfachsten, da man die meisten Anbieter an einem Ort hat und sofort vergleichen und verhandeln kann. Auch werden meist Messerabatte gegeben. Direktbuchungen beim Vercharterer selbst haben eine größere Chance auf finanzielles Entgegenkommen, da er seine Yachten ja nicht stehen haben will. Die Charteragenturen mit ihren rund 15% Provisionserlös haben da nur einen kleineren Spielraum. Das Fragen nach einem Preisnachlass lohnt sich aber fast immer! Am günstigsten kommen fast immer Mitglieder von rührigen Segelvereinen, wie dem Österreichischen Hochsee Yacht Club, zu ihrer Charteryacht. Durch eine Bündelung der Nachfrage kommt es zu Ermäßigungen von bis zu 25 % gegenüber dem Listenpreis. Was außer dem Preis ist wesentlich? Immer wieder kommt es vor, dass eine Chartervereinbarung aus den verschiedensten Gründen geändert werden soll oder nicht vollständig eingehalten werden kann. Wenn diese Fragen nicht einvernehmlich gelöst werden können und daher Probleme entstehen, ist es ein wesentliches Kriterium für einen Chartervertrag, ob im Streitfall österreichisches Recht vor einem österreichischen Gericht anzuwenden ist. Wer will schon etwa in der Karibik oder in der Türkei oder auch in Kroatien nach dortigem Recht prozessieren? Den Gerichtsstand, zwischen Charterkunden und Vercharterer, ersieht man aus den Charterbedingungen, meist am Ende. Die größte Sicherheit bei Rechtsstreitigkeiten besteht für Charterkunden bei inländischen Vercharterern mit eigenen Yachten. Dies ist kein Chauvinismus, sondern nur eine Vorsorglichkeit, denn eine Agentur haftet nicht für die Erbringung der von ihr vermittelten Leistungen wenn es zu Streitigkeiten mit den fremden Vercharterern irgendwo in einem fremden Land kommt. Sie bringt nur die Interessenten zusammen -wie ein Heiratsbüro, das auch nicht für eine gute Ehe mitgarantiert. Agenturen selbst, haften nur für eigene Vermittlungsfehler und das meist nur bis zur Höhe der eigenen Provisionssumme. Direktbuchungen bei einem ausländischen Vercharterer vor Ort sind zwar meist billiger, da ja die Agenturen als Vermittler ausgeschaltet werden, beinhalten aber die gleichen Risken bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen, wie beim Vertragsabschluß durch eine Agentur. Das Kleingedruckte in Charterverträgen (eigener Hinweis) Hilfe bei Problemen vor Ort im Ausland (eigener Hinweis) |
Suchen ÖSYC-Logbuch Einschaltungen |