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Kroatien anerkennt österreichische Skipperpatente
Verfasst von segelerich am Mi, 11/03/2009 - 10:52.
Dank einer gemeinsamen Initiative der Prüfungsreferenten von OeSV und MSVÖ sowie des Österreichischen Verkehrsministeriums hat Kroatien die österreichischen Befähigungsausweise für die Fahrtenbereiche 2, 3 und 4 anerkannt. Damit ist sichergestellt, dass die Inhaber amtlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise auch Charteryachten unter kroatischer Flagge skippern dürfen. Sofern eine Funkanlage an Bord ist, müssen die Schiffsführer jedoch auch eine entsprechende Funklizenz vorweisen können. Private österreichische Bescheinigungen, die nicht von OeSV oder MSVÖ ausgestellt worden sind, erhalten keine Anerkennung. Nähere Informationen finden sich auf der Internetseite des Kroatischen Ministeriums für Seefahrt, Technologie und Innovation (www.mmpi.hr) sowie auf den Internetseiten www.segelverband.at und www.msvoe.at
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